Deutsch Deutsch English English Español Español Français Français Italiano Italiano Nederlands Nederlands

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert am

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen rahmen die Aufträge ein, die A 6 SRL anvertraut werden, die unter der Handelsmarke e-motion auftritt. Sie gelten für den Transport von Fahrzeugen, für deren Einlagerung und für die Begleitung von Veranstaltungen. Die vollständige Identifikation der Gesellschaft — Sitz, Unternehmensnummer, Umsatzsteuer und Transportlizenz — steht in unserem Impressum.

Kurz gefasst

Diese Zusammenfassung hat keinerlei Vertragswert: Verbindlich sind allein die nachfolgenden Klauseln. Sie steht hier, damit Sie wissen, wo Sie nachsehen müssen.

  • Eine über diese Website gesendete Anfrage reserviert nichts. Der Vertrag entsteht durch Ihre schriftliche Annahme unseres Angebots.
  • Der Preis errechnet sich aus dem, was Sie uns über Fahrzeug und Strecke angeben. Eine unrichtige Angabe berechtigt uns, abzulehnen oder neu zu bepreisen.
  • Ein besonderes Risiko — Carbonkarosserie, tiefergelegtes Fahrzeug, Übermaß, Gefahr der Verwindung — ist vor dem Auftrag anzuzeigen. Verschwiegen, befreit es uns im Schadensfall von jeder Haftung.
  • Das Angebot deckt das Verladen am Abholort und das Abladen am Lieferort. Jede andere Handhabung ist ein Zuschlag und fällt aus der Deckung.
  • Der Zustand des Fahrzeugs wird gemeinsam mit Ihnen festgestellt und fotografiert, bei der Abfahrt wie bei der Ankunft. Dieses Dokument entscheidet im Streitfall — Ihre Vorbehalte tragen Sie bei der Zustellung auf dem Frachtbrief ein.
  • Wir fahren zu CMR-Bedingungen, mit einer Rückversicherung von 850 000 € je Fahrzeug und 1 350 000 € je Transport, vom Verladen bis zum Abladen des Lkw.
  • Ein Schaden ist bei der Zustellung anzuzeigen, wenn er sichtbar ist, binnen sieben Tagen, wenn er es nicht ist. Nach diesen Fristen ist der Anspruch verloren.
  • Sind Sie Verbraucher, wirken mehrere Klauseln zu Ihren Gunsten anders: Sie sind jeweils gekennzeichnet.

1. Gegenstand, Anwendungsbereich und Rangfolge der Dokumente

1.1 Diese Bedingungen gelten für jede Anfrage, jedes Angebot, jede Bestellung und jeden Auftrag, gleich welcher Leistung: geschlossener Transport, offener Transport, Expresstransport, bewachte Einlagerung, Eventbegleitung und die jeweils hinzukommenden Optionen.

1.2 Bei Widersprüchen gelten die Dokumente in dieser Reihenfolge: zuerst die zwingenden Regeln — insbesondere das CMR-Übereinkommen und das belgische Verbraucherrecht —, dann die zwischen uns unterzeichnete Sondervereinbarung, dann das angenommene Angebot, dann diese Bedingungen.

1.3 Ihre eigenen Einkaufsbedingungen sind uns nicht entgegenzuhalten, es sei denn, wir haben sie schriftlich angenommen. Die Ausführung eines Auftrags gilt nicht als Annahme.

1.4 Anwendbar ist die Fassung, die am Tag Ihrer Bestellung in Kraft ist. Das Datum der letzten Überarbeitung steht oben auf dieser Seite; wir bewahren die früheren Fassungen auf und übermitteln sie Ihnen auf Anfrage.

2. Begriffsbestimmungen

Kunde — die natürliche oder juristische Person, die das Angebot annimmt und an die die Rechnung gerichtet wird.

Auftraggeber — wer den Auftrag erteilt. Das kann der Kunde selbst sein oder ein Vermittler: Autohaus, Werkstatt, Sammlungsverwalter, Versicherer.

Eigentümer — wem das Fahrzeug gehört. Er ist nicht notwendigerweise der Kunde.

Fahrzeug — das anvertraute Fahrzeug samt seinen festen Ausrüstungen und seinen angezeigten Zubehörteilen.

Auftrag — die Gesamtheit der im angenommenen Angebot beschriebenen Leistungen.

Abholung und Zustellung — die Übernahme und die Übergabe des Fahrzeugs, jeweils durch ein Zustandsprotokoll festgehalten.

Zustandsprotokoll — die gemeinsame schriftliche und fotografische Aufnahme, die mit Ihnen bei der Abfahrt und bei der Ankunft erstellt wird.

Verbraucher — jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit liegen. Die sie betreffenden Klauseln sind gekennzeichnet.

3. Angebot, Bestellung und Zustandekommen des Vertrags

3.1 Der Online-Konfigurator und das Kontaktformular erlauben es, eine Anfrage einzureichen. Sie stellen weder eine Bestellung noch eine Reservierung dar: Kein Lkw wird blockiert, kein Termin freigehalten.

3.2 Wir antworten mit einem verbindlichen Angebot binnen vierundzwanzig Werkstunden nach einer vollständigen Anfrage. Eine außerhalb unserer Bürozeiten eingereichte Anfrage wird zu deren Wiederbeginn bearbeitet; eine dringende Anfrage wird telefonisch bearbeitet.

3.3 Sofern nichts anderes angegeben ist, ist ein Angebot dreißig Tage gültig. Danach sind Preise und Verfügbarkeiten neu zu bestätigen.

3.4 Der Vertrag kommt durch Ihre schriftliche Annahme des Angebots zustande. Eine E-Mail genügt. Fehlt eine schriftliche Annahme, gilt der von Ihnen verlangte Ausführungsbeginn als Annahme.

3.5 Das Angebot wird auf der Grundlage Ihrer Angaben erstellt (Artikel 4). Es bindet nur für ein Fahrzeug und eine Strecke, die dem Angegebenen entsprechen.

3.6 Wir können die Aufnahme eines Auftrags in den Terminplan von der Zahlung einer Anzahlung abhängig machen, insbesondere bei einem ersten Auftrag oder wenn der Kunde eine Privatperson ist. Ihr Betrag wird im Angebot genannt und von der Schlussrechnung abgezogen.

4. Was Sie uns angeben, was Sie vorbereiten

Dieser Artikel ist der Kern des Vertrags. Ein Transport wird auf Grundlage von Angaben vorbereitet, und sowohl das Material als auch die Versicherungsdeckung hängen davon ab.

4.1 Berechtigung und Vollmacht. Sie erklären, Eigentümer des Fahrzeugs oder von ihm ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein und über die Befugnis zu verfügen, es bewegen zu lassen. Bestellen Sie für einen Dritten, sichern Sie zu, dessen Einverständnis zu haben und befugt zu sein, in seinem Namen die Informationen zum Auftrag entgegenzunehmen.

4.2 Das Fahrzeug. Sie teilen uns Marke und Modell mit und zeigen uns jede erhebliche Besonderheit an: Gewicht, Abmessungen, Breite über 1,95 m, Höhe, geringe Bodenfreiheit, Übermaß, fahrbereit oder nicht fahrbereit, Getriebeart, Antrieb, Start- und Abschaltvorgang, vom Hersteller vorgesehene Zurrpunkte, Vorhandensein einer Wegfahrsperre, eines Trackers oder eines Batterietrennschalters, Verdeck oder Schiebedach, Karosserie aus Carbon oder Aluminium, ausgebaute oder nicht befestigte Teile. Diejenigen dieser Besonderheiten, die ein Risiko darstellen, fallen zusätzlich unter 4.3.

4.3 Besonderes oder erhöhtes Risiko. Sie verpflichten sich, uns vorab auf jedes besondere oder erhöhte Risiko des Fahrzeugs hinzuweisen, damit wir Transportart, Preis und Vorbehalte entsprechend anpassen oder den Auftrag ablehnen können. Ein solches Risiko stellen insbesondere dar, ohne dass diese Aufzählung abschließend wäre: eine risikobehaftete Karosserie — Carbon, Aluminium, Verbundwerkstoff —, ein tiefergelegtes Fahrzeug, ein Fahrzeug mit einer Breite über 1,95 m und ein Fahrzeug, bei dem die Gefahr der Verwindung besteht — nicht befestigte Karosserie oder Bauteile, ermüdete Struktur, laufende Restaurierung, Unfallfolgen. Wird der Auftrag dennoch ohne diese Information ausgeführt, übernehmen wir im Schadensfall keinerlei Haftung.

4.4 Elektro- und Hybridfahrzeuge. Eine Antriebsbatterie, die beschädigt, verunfallt, aufgebläht, von einem Herstellerrückruf betroffen oder in unsicherem Zustand ist, muss uns vor dem Auftrag angezeigt werden. Der Transport unterliegt dann besonderen Bedingungen und kann abgelehnt werden: Es gilt das Gefahrgutrecht, und keine Crew verlädt eine verdächtige Batterie, ohne es zu wissen.

4.5 Wert. Sie geben uns den Wert des Fahrzeugs an. Diese Angabe geht in den Preis ein und bestimmt, was vorzusehen ist, wenn sie die Höchstsummen des Artikels 10 übersteigt.

4.6 Vorbereitung. Vor der Abholung: wenig Kraftstoff im Tank, Alarmanlage deaktiviert oder Code übergeben, persönliche Gegenstände und persönliche Unterlagen entfernt, Fahrzeugpapiere verfügbar, Schlüsselsätze gegen Unterschrift übergeben.

4.7 Keine Ware an Bord. Das Fahrzeug darf weder Ware noch Gepäck noch Wertgegenstände noch regulierte Stoffe enthalten. Diese Gegenstände sind nicht gedeckt, ihr Verlust kann uns nicht angelastet werden, und ihr Vorhandensein kann eine Zollzuwiderhandlung darstellen, für die Sie allein einstehen.

4.8 Folgen einer unrichtigen Angabe. Entsprechen Fahrzeug oder Strecke nicht dem Angegebenen, können wir wahlweise: die Abholung ablehnen, den Preis an die tatsächlich nötigen Mittel anpassen oder den Auftrag verschieben. Die entstandenen Kosten — Leerfahrt, gebundenes Material, Wartezeit — werden Ihnen berechnet. Eine unrichtige Angabe entzieht dem Fahrzeug zudem die in Artikel 10 beschriebene Deckung; handelt es sich um ein verschwiegenes besonderes Risiko, gilt 4.3.

5. Abholung, Zustellung und Zustandsaufnahme

5.1 Zugänglichkeit. Unsere Lastzüge brauchen Platz zum Rangieren und zum Ausfahren der Rampen. Sie zeigen uns im Voraus jede Zufahrtsbeschränkung an: enge Straße, begrenzte Höhe, Gefälle, weicher Untergrund, Tiefgarage, Tor. Erweist sich die Zufahrt als nicht befahrbar, vereinbaren wir gemeinsam einen befahrbaren Treffpunkt in der Nähe; die Kosten der zusätzlichen Fahrt richten sich nach Artikel 7.

5.2 Eine berechtigte Person. Bei der Abholung wie bei der Zustellung muss eine volljährige berechtigte Person für die Zustandsaufnahme und die Übergabe anwesend sein. Sie können einen Dritten schriftlich benennen; wir übergeben dann das Fahrzeug und seine Schlüssel dieser Person gegen Unterschrift.

5.3 Die Aufnahme. Das Fahrzeug wird in Ihrer Anwesenheit vor dem Verladen geprüft und fotografiert, dann erneut bei der Zustellung, im Vergleich mit den Bildern von der Abfahrt. Das so erstellte Protokoll und der Vergleich beider Bildreihen sind für den Zustand des Fahrzeugs maßgeblich. Ihre Vorbehalte tragen Sie im Moment der Zustellung auf dem Frachtbrief ein (Artikel 5.4).

5.4 Vorbehalte — zwingende Fristen. Ein sichtbarer Schaden ist schriftlich auf dem Frachtbrief im Moment der Zustellung zu vermerken. Ein nicht sichtbarer Schaden ist uns binnen sieben Tagen nach der Zustellung schriftlich anzuzeigen, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet. Eine Verspätung ist binnen einundzwanzig Tagen schriftlich zu beanstanden. Ein ohne Vorbehalt unterzeichneter Frachtbrief begründet die Vermutung, dass das Fahrzeug in dem bei der Abfahrt beschriebenen Zustand zugestellt wurde, und nach diesen Fristen ist der Anspruch verloren.

5.5 Abwesenheit, Verweigerung, Wartezeit. Erscheint niemand oder wird die Zustellung ohne berechtigten Grund verweigert, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und warten im Rahmen dessen, was unsere folgenden Verpflichtungen zulassen. Findet sich keine Lösung, wird das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko zurückgebracht oder eingelagert, und eine zweite Anfahrt wird berechnet.

5.6 Dreißig Minuten Wartezeit sind an jedem Ende inbegriffen. Darüber hinaus wird die Wartezeit je angefangene Stunde zum im Angebot genannten Satz berechnet.

6. Fristen

6.1 Die angesagten Termine und Uhrzeiten sind Richtwerte, außer bei einem schriftlich vereinbarten festen Zeitfenster. Bei einem Eilauftrag wird die Abholzeit im Telefonat genannt, und wir halten uns daran.

6.2 Eine Frist können beeinflussen, ohne uns zurechenbar zu sein: der Verkehr, das Wetter, die Sperrung oder Beschränkung einer Strecke, eine Verkehrskontrolle, eine Zollabfertigung, die zwingenden Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten sowie höhere Gewalt (Artikel 16).

6.3 Die Entschädigung einer Verspätung ist gemäß dem CMR-Übereinkommen auf den Transportpreis begrenzt und setzt den schriftlichen Vorbehalt nach Artikel 5.4 voraus.

6.4 Sind Sie Verbraucher und wurde ein fester Termin vereinbart, können Sie bei dessen Nichteinhaltung nach erfolgloser Mahnung den Vertrag kostenfrei auflösen und die gezahlten Beträge zurückverlangen.

7. Preise, Zuschläge und Rechnungsstellung

7.1 Wir arbeiten nicht mit Pauschalen. Ein Preis entsteht aus Entfernung und Strecke, Art des Lkw, exklusivem oder gebündeltem Transport, angegebenem Wert und gewählter Deckung, verlangter Frist, Art des Fahrzeugs und gebuchten Optionen.

7.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, in Euro.

7.3 Was das Angebot umfasst. Unsere Angebote decken das Verladen des Fahrzeugs am Abholort und sein Abladen am Lieferort ab, und nichts sonst. Jede zusätzliche Handhabung — Umsetzen vor Ort, Zwischenbewegung, Aufstellung auf einem Stand oder in einem Gebäude, von einem Dritten verlangtes Manöver, Verladen oder Abladen an einem anderen als dem im Angebot genannten Ort — wird als Zuschlag berechnet. Artikel 10.3 zieht daraus die haftungsrechtlichen Folgen.

7.4 Sofern im Angebot nichts anderes genannt ist, sind im Preis nicht enthalten: Seeüberfahrten und mautpflichtige Tunnel, Zollformalitäten, -abgaben und -gebühren, Einfuhrabgaben, Park-, Stilllegungs- und Abschleppkosten, Wartezeit über die inbegriffene hinaus, eine zweite Anfahrt, das Winschen eines als fahrbereit angemeldeten Fahrzeugs, die Reinigung sowie eine nicht beauftragte Einlagerung.

7.5 Die Umsatzsteuer wird nach der für den Kunden und die Strecke geltenden Regelung angewandt. Für einen in einem anderen Mitgliedstaat der Union ansässigen gewerblichen Kunden wird die Rechnung ohne belgische Umsatzsteuer ausgestellt, da die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet wird. Ein mit einer Ausfuhr verbundener Transport folgt der anwendbaren Befreiungsregelung.

7.6 Die Rechnung wird nach Abschluss des Auftrags erstellt, außer bei vereinbarter Anzahlung oder Vorauszahlung.

8. Zahlung

8.1 Unsere Rechnungen sind binnen dreißig Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung auf das angegebene Konto zahlbar. Die Barzahlung ist gesetzlich begrenzt und darf 3 000 € nicht überschreiten.

8.2 Zahlungsverzug eines gewerblichen Kunden. Jeder bei Fälligkeit unbezahlte Betrag wird von Rechts wegen zu dem im belgischen Gesetz vom 2. August 2002 über den Zahlungsverzug vorgesehenen Satz verzinst und begründet eine Pauschalentschädigung von 40 € für Beitreibungskosten, unbeschadet der tatsächlich entstandenen Kosten. Eine Mahnung ist nicht erforderlich.

8.3 Zahlungsverzug eines Verbrauchers. Die erste Mahnung ist kostenlos und eröffnet eine Frist von vierzehn Tagen, bevor überhaupt Kosten verlangt werden können. Zinsen und eine etwaige Entschädigung sind gemäß Buch XIX des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs begrenzt.

8.4 Zurückbehaltungsrecht. Wir können das Fahrzeug sowie seine Schlüssel und Papiere bis zur vollständigen Zahlung der im Zusammenhang mit dem betreffenden Auftrag geschuldeten Beträge zurückbehalten. Die während der Zurückbehaltung laufenden Verwahrkosten trägt der Kunde.

8.5 Bei Zahlungsausfall können wir laufende oder künftige Aufträge aussetzen, nachdem wir Sie darüber informiert haben.

8.6 Der gewerbliche Kunde darf weder einseitig aufrechnen noch eine Zahlung wegen einer noch nicht entschiedenen Reklamation zurückhalten. Diese Klausel gilt nicht für den Verbraucher.

9. Stornierung, Verschiebung und Nichterscheinen

9.1 Jede Stornierung oder Verschiebungsanfrage erfolgt schriftlich.

9.2 Stornierung durch den Kunden. Mehr als sieben Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei. Zwischen sieben Tagen und achtundvierzig Stunden: 25 % des Preises. Weniger als achtundvierzig Stunden: 50 % des Preises. Ist der Lkw bereits unterwegs oder wurde ein Eilauftrag bereits begonnen: 100 % des Preises sowie die tatsächlich entstandenen Kosten.

9.3 Stornierung durch uns. Stornieren wir einen Auftrag aus einem uns zurechenbaren Grund, wird die Anzahlung vollständig erstattet, und wir übernehmen die unmittelbaren, belegten Kosten, die Ihnen durch diese Stornierung entstanden sind.

9.4 Verschiebung. Eine erste Verschiebung, die mehr als achtundvierzig Stunden im Voraus verlangt wird, ist kostenfrei, vorbehaltlich unserer Verfügbarkeiten. Die folgenden richten sich nach der Staffel von 9.2.

9.5 Nichterscheinen bei der Abholung. Ein zum vereinbarten Termin nicht bereitgestelltes Fahrzeug wird wie eine späte Stornierung behandelt, zuzüglich Wartezeit und Leerrückfahrt.

10. Versicherung und Haftung

10.1 Anwendbares Regime. Unsere internationalen Transporte unterliegen dem zwingenden CMR-Übereinkommen (Genf, 19. Mai 1956): Jede davon abweichende Klausel wäre nichtig. Unsere nationalen Transporte unterliegen belgischem Recht, wobei die CMR-Regeln vertraglich angewandt werden. Das gesetzliche Regime begrenzt die Entschädigung auf 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht des Fehlbetrags — eine Grenze, die weit unter dem Wert eines außergewöhnlichen Fahrzeugs liegt, und genau darin liegt der Grund für die folgende Klausel.

10.2 Rückversicherung. Über diese gesetzliche Grenze hinaus sind unsere Transporte zu CMR-Bedingungen gedeckt, verbunden mit einer Rückversicherung in Höhe von 850 000 € je Fahrzeug, begrenzt auf 1 350 000 € je Transport. Diese Deckung läuft vom Verladen bis zum Abladen des Lkw, nach Maßgabe und in den Grenzen der Police, deren Wortlaut Ihnen auf Anfrage übermittelt wird.

10.3 Außerhalb von Verladen und Abladen. Jede zusätzliche Leistung im Sinne des Artikels 7.3 erfolgt, sofern wir nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, unter der Aufsicht und Verantwortung des Auftraggebers oder seines Vertreters. Was vor dem Verladen und nach dem Abladen geschieht, fällt nicht unter die vorstehende Deckung.

10.4 Angegebener Wert. Der Wert des Fahrzeugs wird uns vor dem Auftrag angegeben (Artikel 4.5). Übersteigt er die Höchstsummen von 10.2, ist der übersteigende Teil nicht gedeckt: Zeigen Sie ihn an, und vor der Abfahrt wird eine Lösung gefunden — Erweiterung der Police, Wertdeklaration im Sinne des Artikels 24 des CMR-Übereinkommens oder Ihre eigene Police mit vereinbartem Wert (Artikel 10.10). Andernfalls bleibt die Entschädigung auf die Beträge von 10.2 begrenzt.

10.5 Was nicht gedeckt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere: der im Abfahrtsprotokoll festgestellte Vorzustand, der Sachmangel des Fahrzeugs, Verschleiß und Korrosion, ein nicht durch den Transport verursachter mechanischer, elektrischer oder elektronischer Defekt, die Entladung einer Batterie ohne gebuchte Ladungspflege, die persönlichen Gegenstände und im Fahrzeug belassenen Sachen, nicht angemeldete Waren, Kraftstoffe und Betriebsflüssigkeiten, Schäden aus einer unrichtigen Angabe im Sinne des Artikels 4 oder aus einem nicht angezeigten besonderen Risiko im Sinne von 4.3 sowie eine behördlich angeordnete Stilllegung.

10.6 Immaterielle Schäden. Nicht ersatzfähig sind der Nutzungsausfall, der Verlust eines Verkaufs, die verpasste Teilnahme an einer Veranstaltung, der Betriebsausfall und allgemeiner jeder mittelbare oder immaterielle Schaden. Das CMR-Übereinkommen schließt sie ebenfalls aus.

10.7 Vorsatz und grobes Verschulden. Keine der vorstehenden Beschränkungen gilt bei Vorsatz oder grobem Verschulden unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen.

10.8 Reklamation. Eine Reklamation setzt die Vorbehalte des Artikels 5.4 voraus, sodann eine schriftliche und ausführliche Meldung. Lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren, bevor der Sachverständige da war: Eine vor der Feststellung begonnene Reparatur verhindert die Bewertung des Schadens und kann den Verlust der Deckung nach sich ziehen. Wir melden den Schaden unserem Versicherer und halten Sie über das Verfahren auf dem Laufenden.

10.9 Verjährung. Jeder Anspruch verjährt in einem Jahr ab der Zustellung oder in drei Jahren bei Vorsatz, gemäß Artikel 32 des CMR-Übereinkommens.

10.10 Ihre eigene Versicherung. Unsere Höchstsummen ersetzen keine Police mit vereinbartem Wert. Übersteigt der Wert Ihres Fahrzeugs sie, prüfen Sie Ihre eigene Deckung vor dem Auftrag und sprechen Sie uns darauf an: Eine besondere Lösung entsteht vor der Abfahrt, nie danach.

11. Einlagerung

11.1 Die Einlagerung ist Gegenstand eines vom Transport getrennten Verwahrvertrags, dessen besondere Bedingungen im Angebot stehen. Im Übrigen gelten die vorliegenden Bedingungen.

11.2 Dauer. Die Verwahrung wird monatlich geschlossen und verlängert sich stillschweigend von Monat zu Monat. Jeder angefangene Monat ist geschuldet. Die Abholung des Fahrzeugs ist mit einer Frist von fünf Werktagen anzukündigen.

11.3 Zutritt. Das Fahrzeug ist nach Terminvereinbarung während unserer Bürozeiten zugänglich. Kein Dritter erhält ohne Ihre schriftliche Zustimmung Zutritt.

11.4 Was wir tun — und was nicht. Das Fahrzeug wird geschützt in einem geschlossenen und bewachten Gebäude verwahrt. Wir leisten weder Wartung noch Reparatur noch technische Untersuchung noch Probefahrt. Die Erhaltungsladung der Batterie ist eine Option, die beauftragt werden muss.

11.5 Deckung während der Verwahrung. Die während der Einlagerung geltende Deckung ist eine andere als die des Transports — die mit dem Abladen endet (Artikel 10.2) — und wird im Angebot genannt. Ein abgestelltes Fahrzeug ist kein Fahrzeug auf der Fahrt, und beide unterliegen nicht demselben Regime.

11.6 Zahlungsausfall und nicht abgeholtes Fahrzeug. Bei Nichtzahlung richten wir eine Mahnung an Sie; die Verwahrkosten laufen weiter. Wird das Fahrzeug weder abgeholt noch bezahlt, machen wir unser Zurückbehaltungsrecht geltend und leiten mangels Lösung das gesetzliche Verfahren zur Verwertung des Pfands ein. Wir handeln nie, ohne Ihnen zuvor geschrieben zu haben.

12. Eventbegleitung

12.1 Wir liefern, versetzen und holen die Fahrzeuge auf Concours, Messen, historischen Rennen und Treffen, in den vom Veranstalter vorgegebenen Zeitfenstern.

12.2 Wir haften nicht für die Entscheidungen des Veranstalters: geändertes Zeitfenster, verweigerter Zutritt, verschobene oder abgesagte Veranstaltung, Auflagen der Platzordnung. Die daraus entstehenden Kosten bleiben zu Ihren Lasten.

12.3 Vor Ort wird das Fahrzeug im Schritttempo bewegt, über die unbedingt nötige Strecke. Wir fahren kein Fahrzeug auf einer Rennstrecke und nehmen an keiner Veranstaltung teil, weder als Test noch im Wettbewerb.

12.4 Eine Bewegung, ein Umsetzen oder eine Aufstellung vor Ort sind zusätzliche Leistungen im Sinne der Artikel 7.3 und 10.3: Sie werden im Angebot beziffert und erfolgen, mangels schriftlicher Vereinbarung, die unsere Deckung auf diese Vorgänge erstreckt, unter der Aufsicht und Verantwortung des Auftraggebers. Ist die Veranstaltung der Kern des Auftrags, wird diese Vereinbarung vor der Abfahrt getroffen.

13. Zoll und Fahrten außerhalb der Europäischen Union

13.1 Bei einer Fahrt, die ein Drittland betrifft — insbesondere Vereinigtes Königreich, Schweiz, Norwegen —, stellen Sie uns rechtzeitig sämtliche erforderlichen Dokumente zur Verfügung und bleiben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, Anmelder und Einführer.

13.2 Abgaben, Steuern, Kosten der Zollvertretung, Sicherheitsleistungen und Carnets ATA gehen zu Ihren Lasten.

13.3 Verzögerungen, Kontrollen und Stilllegungen, die von einer Zollbehörde angeordnet werden, sind uns nicht zurechenbar und begründen keinen Entschädigungsanspruch.

14. Weitervergabe

Unsere Aufträge werden von unseren eigenen Crews und mit unserem eigenen Material ausgeführt. Wenn die Umstände die Mitwirkung eines Kollegen oder einer anderen Gesellschaft der Gruppe erfordern, bleiben wir Ihnen gegenüber allein für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich, und wir geben dem Unterauftragnehmer dieselben Anforderungen vor, wie sie in unserer Sicherheitsrichtlinie beschrieben sind.

15. Vertraulichkeit, Diskretion und Bildrechte

15.1 Jede Partei behandelt die ausgetauschten Informationen, Preise und Dokumente als vertraulich.

15.2 Wir äußern uns weder zur Identität unserer Kunden noch zu den transportierten Fahrzeugen noch zu Orten und Terminen eines Auftrags. Diskretion ist keine Option unserer Leistung: Sie ist eine ihrer Voraussetzungen.

15.3 Die Zustandsfotografien sind Beweismittel: Sie werden nie veröffentlicht. Ein Bild darf nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu Werbezwecken verwendet werden, jederzeit und ohne Begründung widerruflich, durch eine einfache Nachricht an info@e-motion.be.

16. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das sich unserer zumutbaren Kontrolle entzieht und die Ausführung verhindert: Naturkatastrophe, Brand, Überschwemmung, Krieg, Anschlag, Aufruhr, Generalstreik oder Straßenblockade, Epidemie und Gesundheitsmaßnahmen, allgemeiner Ausfall der Energie- oder Telekommunikationsnetze, behördliche Entscheidung. Die Ausführung ist für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt. Dauert das Hindernis länger als dreißig Tage an, kann jede Partei den Vertrag ohne Entschädigung auflösen, wobei die bereits erbrachten Leistungen geschuldet bleiben.

17. Personenbezogene Daten

Die Verarbeitung der Daten im Zusammenhang mit einer Anfrage, einem Angebot oder einem Auftrag ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben, die angibt, was wir erheben, warum, wie lange und wie Sie Ihre Rechte ausüben.

18. Verschiedene Bestimmungen

18.1 Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel wird durch eine wirksame ersetzt, die denselben Zweck im gesetzlich zulässigen Rahmen verfolgt.

18.2 Der Kunde darf den Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abtreten.

18.3 Mitteilungen erfolgen wirksam per E-Mail an die im Angebot genannten Adressen.

18.4 Diese Bedingungen bestehen in französischer, englischer, niederländischer, spanischer, deutscher und italienischer Sprache. Bei Abweichungen hat die französische Fassung Vorrang — außer gegenüber einem Verbraucher, der sich auf die Fassung in der Sprache berufen kann, in der er den Vertrag geschlossen hat.

19. Reklamationen, Schlichtung und anwendbares Recht

19.1 Richten Sie Ihre Reklamation zuerst an uns, an info@e-motion.be oder unter +32 2 347 40 30. Wir bestätigen den Eingang und antworten so rasch wie möglich. Die meisten Meinungsverschiedenheiten klären sich dort.

19.2 Sind Sie Verbraucher und stellt unsere Antwort Sie nicht zufrieden, können Sie vor jedem gerichtlichen Verfahren kostenlos die belgische Verbraucherschlichtungsstelle (Service de médiation pour le consommateur) in Brüssel anrufen.

19.3 Der Vertrag unterliegt belgischem Recht, vorbehaltlich der zwingenden Anwendung des CMR-Übereinkommens. Für Streitigkeiten mit einem gewerblichen Kunden sind die Gerichte in Brüssel zuständig. Sind Sie Verbraucher, behalten Sie das Recht, den Streit vor das gesetzlich bestimmte Gericht zu bringen, insbesondere das Ihres Wohnsitzes.